Online-Strafanzeige in Schleswig-Holstein

Online-Strafanzeige erstatten

Bitte beachten Sie vor der Erstattung einer Strafanzeige in Schleswig-Holstein die folgenden Punkte :

  • Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
  • Mit Abgabe der Anzeige werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst.
  • Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, können Sie sich selbst strafbar machen.
  • Sie erschweren die Ermittlungsarbeit bei anderen Delikten, wenn die Polizei Ihrer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen muss.

Manchmal ist es besser einen Anwalt einzuschalten.

Ein Anwalt aus Schleswig-Holstein kann Ihnen Zeit, Geld und Ärger ersparen.

Bevor sie online eine Anzeige erstatten, kann ein Rechtsanwalt aus Schleswig-Holstein Sie beraten
und über die möglichen Erfolgsaussichten und Folgen informieren.

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann das für Sie sogar kostenlos sein.