Online-Strafanzeige - Was ist zu beachten?

Leider kommt es immer wieder zu Straftaten – überall in der Welt. Auch in Deutschland.
Als Opfer weiß man nicht immer, wie man sich verhalten soll. Das deutsche Gesetz räumt Opfern jedoch die Möglichkeit ein, Strafanzeige zu erstatten, wenn ihm Unrecht widerfährt.



Was ist eine Online-Strafanzeige eigentlich genau?

Eine Strafanzeige stellt die Meldung einer Straftat an die Behörden dar.
Diese Meldung kann sowohl an die Polizei gerichtet sein, als auch an die Staatsanwaltschaft oder die Amtsgerichte. Es geht darum, die Strafverfolgungsbehörden über das Geschehene zu informieren.

Ein Unrecht kann in vielen Fällen nicht bestraft werden, weil die Behörden schlichtweg keine Kenntnis davon haben.
Der Inhalt der Anzeige besteht hauptsächlich aus der Schilderung des Sachverhalts. Die Person, die die Anzeige erstattet, sollte den Tathergang beschreiben sowie Ort und Zeitpunkt des Geschehens nennen. Sofern der Name des Täters nicht bekannt ist, sollte die Täterbeschreibung so detailliert wie möglich erfolgen, damit die Strafverfolgungsbehörden diesen ausfindig machen können. Die Anzeige richtet sich sodann gegen Unbekannt, bis der Täter ausgemacht wird. Eine Anzeige kann nicht nur das Opfer bzw. die geschädigte Person erstatten.

Grundsätzlich kann jede Person eine Anzeige aufgeben, die Kenntnis von einer Straftat hat.
Das bedeutet, dass auch Zeugen oder Familienangehörige eines Opfers den Täter anzeigen können. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es sich lediglich um eine vermutete Straftat handelt. In einem solchen Fall ist es besser, der Polizei nur einen Hinweis zu geben. Bei vorgetäuschten Straftaten oder böswilligen Beschuldigungen gegenüber Dritten muss die Person, die die Anzeige aufgibt, sogar selbst rechtliche Schritte gegen sich befürchten, da Verleumdung oder falsche Verdächtigung strafbar ist. Im Gegensatz dazu kann es aber auch strafbar sein, in bestimmten Fällen keine Anzeige zu erstatten. Vor allem bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen oder Hochverrats herrscht eine Anzeigepflicht.

Wer Kenntnis von einer solchen Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, macht sich strafbar.Grundsätzlich gelten keine besonderen Formerfordernisse. Anzeigen können schriftlich erfolgen, telefonisch oder mündlich zu Protokoll gegeben und mittlerweile sogar online abgegeben werden. Eine Frist ist ebenfalls nicht einzuhalten. Die Erstattung einer Strafanzeige verursacht außerdem keine Kosten für die anzeigende Person. Hintergrund für diese einfache und kostenfreie Art der Anzeigenerstattung ist, dass auch finanzschwache Menschen Straftaten melden können sollen. Niemand soll daran gehindert sein, ein Unrecht zu melden.

Was ist bei der Online-Strafanzeige zu beachten?

Eine Online-Strafanzeige zu erstatten ist bisher noch nicht in allen Bundesländern möglich. Jedoch unterstützen mittlerweile 15 Bundesländer dieses Verfahren; darunter befinden sich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Das Bundesland Thüringen hat bis dato noch keine Onlinewache.

Das Online-Verfahren ist vor allem geeignet für Fälle, die nicht dringlich sind, da hier die Bearbeitungsdauer deutlich länger ist. Die Erstattung hingegen geht sehr schnell.

Zunächst sollte die betroffene Person prüfen, ob eine Online-Strafanzeige in ihrem Bundesland möglich ist. Hierzu kann die Internetseite der zuständigen Behörde aufgerufen werden. Wird ein Online-Verfahren angeboten, ist lediglich das entsprechende Formular auszufüllen. Der Anzeigenerstatter muss seine Angaben wahrheitsgemäß machen. Benötigt werden in der Regel Angaben zur eigenen Person, zur Person des Täters, sofern bekannt, und zum Tathergang. Die Anzeige kann daraufhin mit nur einem Mausklick eingereicht werden. Eine Bestätigung erfolgt sofort unter Angabe der entsprechenden Vorgangsnummer.

Auch wenn die Meldung über das Online-Formular auf kurze Sicht eine große Zeitersparnis darstellt, sollte in Notfällen, d. h. in Fällen, die einer gewissen Dringlichkeit bedürfen, davon abgesehen werden. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass eine Person mit einem Notfall stets direkt bei der Polizei vorstellig wird. Diese Fälle werden bevorzugt behandelt, während es sich bei den Online-Meldungen meistens um Bagatellfälle handelt.

Welche Alternativen zur Online-Strafanzeige gibt es?

Es wäre auch möglich, einen Strafantrag zu stellen. Der Unterschied liegt darin, dass nur das Opfer selbst den Strafantrag stellen kann und damit den ausdrücklichen Wunsch äußert, die Strafverfolgung gegen den Täter aufzunehmen.

In einigen Fällen ist ein Strafantrag nicht erforderlich, um ein Strafverfahren einzuleiten. Dies ist hauptsächlich dann der Fall, wenn es um öffentliches Interesse geht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann von Amtswegen. Strafanträge durch Privatpersonen werden in der Regel bei Delikten wie Diebstahl, Hausfriedensbruch, Verleumdung, etc. gestellt.

Sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?

Bei kleineren Delikten ist es in der Regel nicht notwendig, den Rat eines Anwalts einzuholen. Allerdings hängt dies immer vom Einzelfall ab. Sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, ist üblicherweise mit einigen Kosten verbunden.

Um im Fall der Fälle nicht vor finanziellen Schwierigkeiten zu stehen oder sein Recht nicht durchsetzen zu können, weil die Mittel gänzlich fehlen, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Diese deckt die Anwalts- und die gegebenenfalls anfallenden Gerichtskosten, während sich die Jahresbeiträge der Versicherer in Grenzen halten.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es bei Rechtsschutzversicherung oftmals eine Wartezeit gibt. Erst eine Versicherung abzuschließen, wenn es bereits zu einer Straftat gekommen ist, wird keinen Versicherungsschutz für diesen Fall auslösen. Es ist durchaus ratsam, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Schließlich kann man sich nicht aussuchen, ob und wann man Opfer einer Straftat wird.