Was ist eine Online-Strafanzeige eigentlich genau?
Eine Strafanzeige stellt die Meldung einer Straftat an die Behörden dar.
Diese Meldung kann sowohl an die Polizei gerichtet sein, als auch an die Staatsanwaltschaft oder die Amtsgerichte. Es geht darum, die Strafverfolgungsbehörden über das Geschehene zu informieren.
Ein Unrecht kann in vielen Fällen nicht bestraft werden, weil die Behörden schlichtweg keine Kenntnis davon haben.
Der Inhalt der Anzeige besteht hauptsächlich aus der Schilderung des Sachverhalts. Die Person, die die Anzeige erstattet, sollte den Tathergang beschreiben sowie Ort und Zeitpunkt des Geschehens nennen. Sofern der Name des Täters nicht bekannt ist, sollte die Täterbeschreibung so detailliert wie möglich erfolgen, damit die Strafverfolgungsbehörden diesen ausfindig machen können. Die Anzeige richtet sich sodann gegen Unbekannt, bis der Täter ausgemacht wird. Eine Anzeige kann nicht nur das Opfer bzw. die geschädigte Person erstatten.
Grundsätzlich kann jede Person eine Anzeige aufgeben, die Kenntnis von einer Straftat hat.
Das bedeutet, dass auch Zeugen oder Familienangehörige eines Opfers den Täter anzeigen können. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es sich lediglich um eine vermutete Straftat handelt. In einem solchen Fall ist es besser, der Polizei nur einen Hinweis zu geben. Bei vorgetäuschten Straftaten oder böswilligen Beschuldigungen gegenüber Dritten muss die Person, die die Anzeige aufgibt, sogar selbst rechtliche Schritte gegen sich befürchten, da Verleumdung oder falsche Verdächtigung strafbar ist. Im Gegensatz dazu kann es aber auch strafbar sein, in bestimmten Fällen keine Anzeige zu erstatten. Vor allem bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen oder Hochverrats herrscht eine Anzeigepflicht.
Wer Kenntnis von einer solchen Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, macht sich strafbar.Grundsätzlich gelten keine besonderen Formerfordernisse. Anzeigen können schriftlich erfolgen, telefonisch oder mündlich zu Protokoll gegeben und mittlerweile sogar online abgegeben werden. Eine Frist ist ebenfalls nicht einzuhalten. Die Erstattung einer Strafanzeige verursacht außerdem keine Kosten für die anzeigende Person. Hintergrund für diese einfache und kostenfreie Art der Anzeigenerstattung ist, dass auch finanzschwache Menschen Straftaten melden können sollen. Niemand soll daran gehindert sein, ein Unrecht zu melden.
Diese Meldung kann sowohl an die Polizei gerichtet sein, als auch an die Staatsanwaltschaft oder die Amtsgerichte. Es geht darum, die Strafverfolgungsbehörden über das Geschehene zu informieren.
Ein Unrecht kann in vielen Fällen nicht bestraft werden, weil die Behörden schlichtweg keine Kenntnis davon haben.
Der Inhalt der Anzeige besteht hauptsächlich aus der Schilderung des Sachverhalts. Die Person, die die Anzeige erstattet, sollte den Tathergang beschreiben sowie Ort und Zeitpunkt des Geschehens nennen. Sofern der Name des Täters nicht bekannt ist, sollte die Täterbeschreibung so detailliert wie möglich erfolgen, damit die Strafverfolgungsbehörden diesen ausfindig machen können. Die Anzeige richtet sich sodann gegen Unbekannt, bis der Täter ausgemacht wird. Eine Anzeige kann nicht nur das Opfer bzw. die geschädigte Person erstatten.
Grundsätzlich kann jede Person eine Anzeige aufgeben, die Kenntnis von einer Straftat hat.
Das bedeutet, dass auch Zeugen oder Familienangehörige eines Opfers den Täter anzeigen können. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es sich lediglich um eine vermutete Straftat handelt. In einem solchen Fall ist es besser, der Polizei nur einen Hinweis zu geben. Bei vorgetäuschten Straftaten oder böswilligen Beschuldigungen gegenüber Dritten muss die Person, die die Anzeige aufgibt, sogar selbst rechtliche Schritte gegen sich befürchten, da Verleumdung oder falsche Verdächtigung strafbar ist. Im Gegensatz dazu kann es aber auch strafbar sein, in bestimmten Fällen keine Anzeige zu erstatten. Vor allem bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen oder Hochverrats herrscht eine Anzeigepflicht.
Wer Kenntnis von einer solchen Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, macht sich strafbar.Grundsätzlich gelten keine besonderen Formerfordernisse. Anzeigen können schriftlich erfolgen, telefonisch oder mündlich zu Protokoll gegeben und mittlerweile sogar online abgegeben werden. Eine Frist ist ebenfalls nicht einzuhalten. Die Erstattung einer Strafanzeige verursacht außerdem keine Kosten für die anzeigende Person. Hintergrund für diese einfache und kostenfreie Art der Anzeigenerstattung ist, dass auch finanzschwache Menschen Straftaten melden können sollen. Niemand soll daran gehindert sein, ein Unrecht zu melden.